Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen Software Forderungsaufstellung 367

1. Lizenzgeber

ist Stefan Kloss IT Solutions, Potsdam.

2. Nutzung

Der Käufer erklärt mit der Bestellung, spätestens aber mit der Installation der Software sein Einverständnis mit den nachfolgenden Lizenz- und Vertragsbedingungen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung. Wenn der Käufer mit diesen Lizenz- und Vertragsbedingungen für ausschließlich gewerbliche Nutzung nicht einverstanden ist, darf er die Software nicht installieren.

Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Stefan Kloss IT Solutions Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Käufer erkennt an, dass Stefan Kloss IT Solutions alleiniger Rechtsinhaber der elektronisch gelieferten Software sowie des gesamten damit zusammen­hängenden Know-how ist. Er wird Angriffe auf diese Rechte unterlassen. Dritte wird er auf die Rechtsinhaberschaft von Stefan Kloss IT Solutions in geeigneter Weise hinweisen.

3. Überlassung

Die Überlassung der Software erfolgt in maschinenlesbarer Form (Object Code).

Die Gefahr der zufälligen Schädigung oder Zerstörung der Software geht mit Übergabe des Datenträgers oder bei Übermittlung der Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien in dem Augenblick auf den Kunden über, in dem die Software den Einflussbereich von Stefan Kloss IT Solutions verlässt (beispielsweise durch einen Download).

4. Nutzungsrechte

Stefan Kloss IT Solutions gewährt dem Käufer ein nicht ausschließliches und – soweit im folgenden nichts anderes vereinbart – übertragbares Recht, die überlassene Software zu nutzen.

Um dieses Nutzungsrecht auszuüben, ist teilweise bei der von der Stefan Kloss IT Solutions angebotenen Software lediglich eine geräte- und personengebundene Registrierung erforderlich.

Die Nutzung ist dem Käufer nur gestattet, wenn er entweder die personenbezogene Registrierung durchgeführt hat (die DEMO-Lizenz benötigt keine Registrierung).

4.1 Eine ordnungsgemäße geräte- und personengebundene Registrierung berechtigt den Käufer, die Software zeitgleich auf einem Gerät/Arbeitsplatz (nicht: Server), zu nutzen. Bestehen an einem Gerät mehrere Arbeitsplätze, darf die Software nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden. Im Falle der bloßen geräte- und personengebundenen Registrierung ist eine Weitergabe der Software ausgeschlossen.

Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Upgrade einer Einfachlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Einfachlizenz (und dem dazugehörigen Lizenz-Zertifikat) genutzt werden.

4.2 Eine Mehrfachlizenz berechtigt den Käufer, die Software an der im Lizenzzertifikat festgelegten Anzahl von Geräten/Arbeitsplätzen (nicht Server) zu nutzen.

Vervielfältigungen der Software, die zum Zwecke der Nutzung im festgelegten Umfang erforderlich sind, sind zu dokumentieren und dem Hersteller auf Anforderung nachzuweisen.

Für die Weitergabe der Lizenz gilt Ziffer 3.1 Sätze 3 ff. entsprechend.
Das Upgrade einer Mehrfachlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Mehrfachlizenz (und dem dazu gehörigen Lizenzzertifikat) genutzt werden.

4.3 Eine Firmenlizenz berechtigt den Käufer, die Software in seinem Unternehmen an einem Standort zu nutzen. Es besteht kein Recht, die Software Dritten zu überlassen oder Unterlizenzen zu erteilen. Die Software darf nur auf Servern installiert werden, auf die ausschließlich Mitarbeiter des Käufers Zugriff haben.

Soll Software im Rahmen eines Netzwerks genutzt werden, ist das nur im Wege der Firmenlizenz zulässig. Das Upgrade einer Firmenlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Firmenlizenz (und dem dazugehörigen Lizenzzertifikat) genutzt werden.

4.5 Kostenlose Testlizenz

Die unentgeltlich von Stefan Kloss IT Solutions erhaltene kostenlose Testlizenz darf selbst genutzt, vervielfältigt und unentgeltlich an Dritte weiter gegeben werden.

Ein Verkauf an Dritte ist unzulässig.

Bei jeder Weitergabe an Dritte ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Software von Stefan Kloss IT Solutions handelt.

5. Sicherungskopien

Der Kunde hat das Recht, von der Software eine Sicherungskopie zu erstellen. Diese ist vor dem Zugriff Dritter sicher zu verwahren.

6. Copyright

Unbeschadet des eingeräumten Nutzungsrechts behält Stefan Kloss IT Solutions alle Rechte an der Software einschließlich aller vom Käufer hergestellten Kopien oder Teilkopien derselben. Das Eigentum des Käufers an dem Aufzeichnungsträger wird davon nicht berührt. Der Käufer verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, etwa Copyrightvermerke, unverändert beizubehalten.

7. Weiterverbreitung

Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen, soweit das nicht durch diese Lizenzbedingungen gestattet ist.

8. Bearbeitung

Der Lizenznehmer ist ohne Zustimmung vom Lizenzgeber nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ändern, zu entwickeln, zu übersetzen oder Teile herauszulösen. § 69 e UrhG bleibt unberührt.

9. Release-Stand

Die Software hat den Release-Stand, wie er entweder der auf dem Datenträger in der ausführbaren Datei enthaltenen Produktbeschreibung zu entnehmen ist. Etwaige technische Änderungen von Produkten nach diesem Release-Stand, mit denen die Software Verknüpfungen herzustellen in der Lage ist, können von der Software demgemäß nicht erfasst sein. Der Leistungsumfang der Software ist entsprechend begrenzt.

10. Eigenschaften

Die Parteien stimmen darin überein, dass es gegenwärtig nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Die beiliegende Anwenderdokumentation (PDF) oder die von Stefan Kloss IT Solutions zur Verfügung gestellte Online-Hilfe geben den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatz­be­dingungen der Software an. Für die Software gewährleistet Stefan Kloss IT Solutions den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der gültigen Anwendungs­doku­mentation. Dies gilt insbesondere für Beschreibungen, die nur in der Anwendungsdoku­mentation enthalten sein können und als solche besonders gekennzeichnet und enthalten sein können und als solche besonders gekennzeichnet und hervorgehoben sein müssen. Im Zweifel handelt es sich nicht um zugesicherte Eigenschaften. Ein Mangel ist vom Käufer durch nachprüfbare Unterlagen nachzuweisen, er muss reproduzierbar sein. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Funktion der Software wesentlich beeinträchtigt ist. In einem solchen Fall ist der Lizenzgeber zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt und, soweit dieses nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
Gelingt es Stefan Kloss IT Solutions zweimal innerhalb einer angemessenen Frist nicht, die erheblichen Abweichungen von der Anwendungsdokumentation zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Käufer eine vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht wird, kann der Käufer eine Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen oder, wenn die Software für den Käufer ohne Nutzen ist, die Lizenz für die Software fristlos kündigen und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichung von den für die Software vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen verursacht wird.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang (Ziffer 2), sie wird durch Nachbesserungen nicht erneut in Gang gesetzt. Andere als die in dieser Ziffer genannten Gewährleistungsrechte sind -soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen.
Die von uns konzipierte Software wurde ausgelegt für juristische Anwendungen. Der jeweilige Kunde/Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Software nur von kompetentem, mit dem jeweiligen Sachgebiet vertrauten und hierfür qualifiziertem Personal bedient wird.
Soweit die von der Software durchgeführten Berechnungen auf Informationen des Nutzers/Kunden basieren, garantiert der Kunde, dass die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Informationen richtig und vollständig sind. Sind die Berechnungen und Beratungsleistungen fehlerhaft, unbrauchbar oder unvollständig, und beruht dies auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen durch den Kunden/Nutzer oder seinem Erfüllungsgehilfen, ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.

11. Haftung

Stefan Kloss IT Solutions haftet gegenüber dem Käufer für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften stets. Darüber hinaus haftet Stefan Kloss IT Solutions nur für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldete mangelhafte Ausführung, soweit sie wesentliche Funktionen der gelieferten Software betreffen, sowie für vom Lizenzgeber oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldete Verletzung oder Nichterfüllung anderer, für die Durchführung dieses Vertrages wesentlicher Pflichten, oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Wenn Stefan Kloss IT Solutions oder ihre Erfüllungsgehilfen die in dem letzten Satz des vorstehenden Absatzes beschriebenen Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzen, ist diese nur zum Ersatz des für sie beim Abschluss des einzelnen Geschäfts vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, Stefan Kloss IT Solutions vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhe hinzuweisen.

Die Haftung für jegliche Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von Stefan Kloss IT Solutions ist ferner der Höhe nach in jedem der Einzelfälle dieses Absatzes begrenzt bei Personenschäden auf 200.000 € und bei Sachschäden auf 1.000 €, bei allg. Vermögensschäden auf das Sechsfache des Kaufpreises für die betreffende Lizenz, bei der kostenlosen Testlizenz entfällt jede Haftung.

Die gleiche Beschränkung der Haftung von Stefan Kloss IT Solutions nach dem vorstehenden Absatz gilt für jede schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte vom Lizenzgeber, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Lizenzgebers gehören oder diesen gleichzustellen sind.

Diese Haftungsregelung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Stefan Kloss IT Solutions.

Zur Vermeidung von Schäden verpflichtet sich der Käufer, regelmäßig (bei der Erstellung der ersten 20 Forderungsaufstellungen immer) die Rechenergebnisse der Software zu überprüfen und diesbezügliche Fehler dem Hersteller unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichteinhalten entfällt ein Haftungsanspruch.

Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung durch das Versäumen einer Frist. Der Nutzer stellt sicher, dass er zum Einen rechtzeitig die Erledigung der durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Software vorgesehenen Zweck erfüllt und dies im Notfall auch ohne die Software der Stefan Kloss IT Solutions erledigen kann. Die Software dient lediglich der Arbeitserleichterung und -Beschleunigung, sie ist keine notwendige Bedingung zum Erstellen einer Forderungsaufstellung.
Außerdem ist der Nutzer angehalten durch regelmäßiges Exportieren der bestehenden bearbeiteten Dokumente auch bei einem Ausfall oder Fehler bestmöglich weiterarbeiten zu können.

Für die Wiederherstellung von Daten haftet Stefan Kloss IT Solutions nur, wenn der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Nebenabreden

Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

13. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.