Wie können wir helfen?

Kann ich Zahlungen auch auf einzelne Forderungen verbuchen?

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Antwort: Ja!

In meiner Forderungsaufstellung gibt es verschiedene Optionen der Verrechnung.

  1. Nach § 367 – Zunächst auf die Kosten, dann auf die Kostenzinsen, dann die verzinslichen Kosten, dann die HF-Zinsen, dann auf die HF.
  2. Nur auf eine Gruppe von Forderungen oder Kosten (Zahlung auf HF oder Zahlung auf Kosten oder Zahlung auf verzinsliche Kosten auf Kostenzinsen oder auf HF-Zinsen).
  3. Innerhalb einer Gruppe nur auf eine oder mehrere frei bestimmbare Forderungen. Sie wählen zunächst eine der in Punkt 2. genannten Gruppen aus, dann zeigt Ihnen das Programm alle zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen Posten an, auf die getilgt werden kann und Sie können die relevanten dann „anhaken“.

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